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„Inklusion geht uns alle an“ – dieses Credo hört man immer häufiger. Doch was bedeutet das konkret im Alltag? Leider ist ein erheblicher Teil der öffentlich zugänglichen Gebäude und Straßenräume in Deutschland noch immer nicht barrierefrei ausgebaut. Vor allem für seheingeschränkte und blinde Menschen, die in besonderem Maße auf eine orientierungsgebende Infrastruktur angewiesen sind, bestehen noch immer hohe Hürden für eine barrierefreie und sichere Mobilität im öffentlichen Raum.
Was ist zu tun?
Für eine Orientierung von seheingeschränkten und blinden Menschen im Alltag ist das sogenannte „Zwei-Sinne-Prinzip“ elementar. Demnach müssen bei einer barrierefreien Gestaltung von Gebäuden und Außenbereichen mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden. Wenn der Sehsinn nicht mehr ausreichend funktioniert, kann vor allem der Tastsinn dazu beitragen, dass betroffene Menschen trotz ihrer Einschränkung weiterhin selbstbestimmt mobil bleiben. Die Installation von taktilen Bodenleitsystemen, sogenannten „Bodenindikatoren“, ist daher eine unverzichtbare Maßnahme, um Barrierefreiheit im öffentlichen Raum herzustellen. Weitere Hilfsmittel wie taktile Handlaufschilder, Türschilder sowie Übersichtspläne dienen zudem dazu, sich in Gebäuden zurechtzufinden.